Gästebuch

 

 

 

 

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung meines Kindes?

 

 

Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung zur Kostenübernahme durch die Versicherung über die medizinische Notwendigkeit und den Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung. Unter den verschiedenen Kostenträgern gibt es jedoch zum Teil extreme Unterschiede, die wir nachstehend erläutern:

 

 

Private Krankenversicherungen
Diese erstatten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit sowohl prophylaktische Maßnahmen (z. B. die Beseitigung von Fehlfunktionen) als auch kieferorthopädische Behandlungen zur Zahn- und Kieferregulierung. Die Erstattung erfolgt dem jeweiligen Tarif entsprechend; viele Versicherte haben einen Selbstbehalt. Achtung: manche Krankenversicherungen bieten in den ersten Versicherungsjahren eine nur relativ geringe Zahnstaffel. Das Gebiet Kieferorthopädie sollte daher in dem Versicherungsvertrag Ihres Kindes aufgrund der oftmals kostspieligen Behandlungen nicht außer Acht gelassen werden.

 

 

Beihilfe
Die Beihilfe erstattet ebenfalls bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit. Im Gegensatz zu der Privaten Krankenversicherung übernimmt sie jedoch nur die Kosten für eine durchschnittliche Behandlung. Inwiefern sie im Einzelfall für bessere Leistungen und modernere Techniken aufkommt, kann durch Einreichung eines Behandlungsplanes festgestellt werden.

 

 

Gesetzliche Krankenkassen
Seit 2002 existieren neue Richtlinien (sog.
KIG): der Kieferorthopäde muss  vor Behandlungsbeginn die Kiefer- oder Zahnfehlstellung mit einer Art Notensystem von '1' bis '5' beurteilen. Die Krankenkassen zahlen erst ab '3'; leichtere Abweichungen mit Note '1' und '2' müssten die Eltern selbst bezahlen.
Aber: Eine Fehlstellung mit Grad '1' oder '2' bedeutet nicht, dass eine  Behandlung dieser Störung unnötig oder gar nutzlos wäre!  Sie ist lediglich nach den neuen Kassen-Richtlinien nicht so dringlich, dass sie von den Kassen finanziert werden muss.

Wenn die Zahn- und Kieferfehlstellung Ihres Kindes nicht innerhalb der Vorgaben der Krankenkassen liegt, spricht Ihr Kieferorthopäde mit Ihnen darüber. Sie entscheiden, in welchem Rahmen Sie Ihr Kind behandeln lassen wollen und wissen mittels Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn, was Sie dafür bezahlen.

Sofern Sie aber von der Krankenkasse eine Kostenübernahme erhalten, übernimmt diese beim 1. Kind zunächst  80%, bei weiteren Kindern 90% der Behandlungskosten. Die 10% oder 20%  gibt es nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Freiwillig  versicherten Patienten empfehlen wir eine Behandlung mittels Kostenerstattung,  d. h. sie erhalten beim Kieferorthopäden eine Privatbehandlung und befreien ihn damit von den ihm vorgeschriebenen Kassenrichtlinien (“Behandlung muss ausreichend, wirtschaftlich  und notwendig sein”).

 

 

Private Zusatzversicherung
Auf das neue KIG-System haben sich bisher nur wenige Versicherungen spezialisiert (z. Zt. DKV, Mannheimer). Lassen Sie sich bezüglich Kosten, Wartezeiten, prozentuale Beteiligung an den Behandlungskosten von einem Versicherungsberater Ihres Vertrauens beraten.

 

 

 

 

Braucht mein Kind eine Zahnspange?
Luxus oder medizinische Notwendigkeit - einige Beispiele für die häufigsten Gründe einer Behandlung

 

 

 

Bei meinem Kind sollen gesunde Zähne gezogen werden
- muss das wirklich sein?

Zahnentfernungen sind nur in Ausnahmefällen notwendig!

 

 

 

Bionator-Therapie
Wann kann bzw. soll mein Kind mit einem Bionator behandelt werden?

 

 

 

Frühzeitiger Milchzahnverlust
Zahnverlust durch Unfall oder Karies - was ist zu tun?

 

 

 

Behandlungsabschluss - und nun?
Gezielte Maßnahmen für eine dauer- hafte Stabilisierung des Ergebnisses

 

 

 

Myofunktionelle Therapie
Was hat die Zahnstellung mit dem Sprechen und dem Zusammenspiel der Muskeln im Mund zu tun?

 

 

 

Die Mundvorhofplatte
Hilfsmittel zur Vorbeugung von Zahnstellungs- und Kieferanomalien

 

 

 

Mein Kind lutscht am Daumen
Auswirkungen auf die Entwicklung der Zähne und Kiefer und Möglichkeiten zur Abgewöhnung

 

 

 

Zahnunfall
Was kann man tun?

 

 

 

Kieferorthopädie für Kinder
Wann sollte mit der Behandlung meines Kindes begonnen werden?

 

 

 

Unsere Krankenkasse möchte die Kosten für eine Behandlung nicht übernehmen (KIG-Einstufung)
Rechtliche Grundlagen und sollen wir die Behandlung trotzdem durchführen lassen?

 

 

 

 

 

© Dr. Jörg Schwarze · Richard-Wagner-Str. 9-11 · 50674 Köln · Tel. 0221-212020                                                 | e-mail