|
Kieferorthopädie für Kinder
|
|
|
|
|
|
Der normale Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt in der Regel vor dem pubertären Wachstumsmaximum (bei Mädchen mit ca. 10 Jahren, bei Jungen mit ca. 12 Jahren). Meistens ist dieser Zeitpunkt erreicht, wenn mittlerer und seitlicher Schneidezahn im Oberkiefer durchgebrochen sind.
Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte bereits mit dem 3.-5. Lebensjahr erfolgen, da sich schon in diesem Alter große Abweichungen von der Norm erkennen lassen.
Zum Beispiel sollten Kreuzbisse bzw. umgekehrte Überbisse prophylaktisch mit einfachen Maßnahmen zur Entwicklungssteuerung behandelt werden. Ihr Zahnarzt wird Sie darauf hinweisen.
|
|
|
|
|
|
Wann sollte mit der Behandlung begonnen werden? Viele Kinder bekommen ihre Spange während des Zahnwechsels mit 8 oder 9 Jahren. Das Kieferwachstum ist noch nicht abgeschlossen und kann deshalb vom Kieferorthopäden noch gezielt gesteuert werden. Nach Ansicht des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden könnte vielen Kindern eine langwierige Prozedur erspart werden, wenn die Eltern mit ihrem Kind schon mit 5-6 Jahren zu einem Kieferorthopäden gehen würden. Frühzeitig erkannte Fehlstellungen lassen sich oft schon mit spielerischen (myofunktionellen) Muskelübungen oder einfachen Maßnahmen wie einer Mundvorhofplatte oder Funktionsreglern behandeln.
Ein späterer Behandlungsbeginn birgt die Gefahr, dass man um eine Spange meist nicht mehr herumkommt. Manchmal müssen dann sogar Zähne gezogen werden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
11-jährige Patientin mit frontalem Kreuzbiss und extremem Platzmangel für den linken Eckzahn
|
|
|
|
|
Zustand nach 18 Monaten mit herausnehmbaren und anschließend festsitzenden Zahnspangen in Ober- und Unterkiefer
|
|
|
|
|
|
Wie lange dauert die Behandlung im Durchschnitt? Die Dauer der gesamten Behandlung kann je nach Zahn-/Kieferfehlstellung, Mitarbeit und Gewebereaktion zwischen 1 und 4 Jahren betragen. Ob das Kind eine herausnehmbare und/oder eine festsitzende Spange bekommt, hängt von der Diagnose des Kieferorthopäden ab. Nur wenige Fehlstellungen lassen sich sowohl mit dem einen als auch mit dem anderen Spangensystem beheben. Je nach Art der Fehlstellung bekommt das Kind eine festsitzende Zahnspange, herausnehmbare Zahnspangen oder sogenannte Non-Compliance-Geräte (Apparaturen, die die Zähne bewegen, ohne dass die Mitarbeit des Kindes notwendig ist).
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Nach nur 2 1/4 Jahren kann bei guter Mitarbeit mit zunächst herausnehmbarer und anschließend fester Zahnspange ein ansprechendes und funktionelles Ergebnis erzielt werden.
|
|
|
|