Gästebuch

 

 

 

 

Kieferorthopädie für Kinder

 

 

Der normale Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt in der Regel vor dem pubertären Wachstumsmaximum (bei Mädchen mit ca. 10 Jahren, bei Jungen mit ca. 12 Jahren). Meistens ist dieser Zeitpunkt erreicht, wenn mittlerer und seitlicher Schneidezahn im Oberkiefer durchgebrochen sind.

Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte bereits mit dem 3.-5. Lebensjahr erfolgen, da sich schon in diesem Alter große Abweichungen von der Norm erkennen lassen.

Zum Beispiel sollten Kreuzbisse bzw. umgekehrte Überbisse prophylaktisch mit einfachen Maßnahmen zur Entwicklungssteuerung behandelt  werden. Ihr Zahnarzt wird Sie darauf hinweisen.

 

 

Wann sollte mit der Behandlung begonnen werden?
Viele Kinder bekommen ihre Spange während des Zahnwechsels mit 8 oder 9 Jahren. Das Kieferwachstum ist noch nicht abgeschlossen und kann deshalb vom Kieferorthopäden noch gezielt gesteuert werden.
Nach Ansicht des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden könnte vielen Kindern eine langwierige Prozedur erspart werden, wenn die Eltern mit ihrem Kind schon mit 5-6 Jahren zu einem Kieferorthopäden gehen würden. Frühzeitig erkannte Fehlstellungen lassen sich oft schon mit spielerischen (myofunktionellen) Muskelübungen oder einfachen Maßnahmen wie einer Mundvorhofplatte oder Funktionsreglern behandeln.

Ein späterer Behandlungsbeginn birgt die Gefahr, dass man um eine Spange meist nicht mehr herumkommt. Manchmal müssen dann sogar Zähne gezogen werden.

 

 

Behandlungsbeispiel:

11-jährige Patientin mit frontalem Kreuzbiss und extremem Platzmangel für den linken Eckzahn

Zustand nach 18 Monaten mit herausnehmbaren  und anschließend festsitzenden Zahnspangen in Ober- und Unterkiefer

 

 

Wie lange dauert die Behandlung im Durchschnitt?
Die Dauer der gesamten Behandlung kann je nach Zahn-/Kieferfehlstellung, Mitarbeit und Gewebereaktion zwischen 1 und 4 Jahren betragen.
Ob das Kind eine herausnehmbare und/oder eine festsitzende Spange bekommt, hängt von der Diagnose des Kieferorthopäden ab. Nur wenige Fehlstellungen lassen sich sowohl mit dem einen als auch mit dem anderen Spangensystem beheben. Je nach Art der Fehlstellung bekommt das Kind eine festsitzende Zahnspange, herausnehmbare Zahnspangen oder sogenannte Non-Compliance-Geräte (Apparaturen, die die Zähne bewegen, ohne dass die Mitarbeit des Kindes notwendig ist).

 

 

Behandlungsbeispiel:

Nach nur 2 1/4 Jahren kann bei guter Mitarbeit mit zunächst herausnehmbarer und anschließend fester Zahnspange ein ansprechendes und funktionelles Ergebnis erzielt werden.

 

 

 

 

 

Braucht mein Kind eine Zahnspange?
Luxus oder medizinische Notwendigkeit - einige Beispiele für die häufigsten Gründe einer Behandlung

 

 

 

Bei meinem Kind sollen gesunde Zähne gezogen werden
- muss das wirklich sein?

Zahnentfernungen sind nur in Ausnahmefällen notwendig!

 

 

 

Bionator-Therapie
Wann kann bzw. soll mein Kind mit einem Bionator behandelt werden?

 

 

 

Frühzeitiger Milchzahnverlust
Zahnverlust durch Unfall oder Karies - was ist zu tun?

 

 

 

Behandlungsabschluss - und nun?
Gezielte Maßnahmen für eine dauer- hafte Stabilisierung des Ergebnisses

 

 

 

Myofunktionelle Therapie
Was hat die Zahnstellung mit dem Sprechen und dem Zusammenspiel der Muskeln im Mund zu tun?

 

 

 

Die Mundvorhofplatte
Hilfsmittel zur Vorbeugung von Zahnstellungs- und Kieferanomalien

 

 

 

Mein Kind lutscht am Daumen
Auswirkungen auf die Entwicklung der Zähne und Kiefer und Möglichkeiten zur Abgewöhnung

 

 

 

Zahnunfall
Was kann man tun?

 

 

 

Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung meines Kindes?

 

 

 

Unsere Krankenkasse möchte die Kosten für eine Behandlung nicht übernehmen (KIG-Einstufung)
Rechtliche Grundlagen und sollen wir die Behandlung trotzdem durchführen lassen?

 

 

 

 

 

© Dr. Jörg Schwarze · Richard-Wagner-Str. 9-11 · 50674 Köln · Tel. 0221-212020                                                 | e-mail