Gästebuch

 

 

 

 

Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse
Kostenübernahme ja oder nein?

 

 

Seit 2002 gelten die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Mit diesen neuen Regeln wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.

 

 

Dies hat für viele Kinder leider zur Folge, dass sie eine kieferorthopädische Behandlung nicht über die Krankenkasse erstattet bekommen.

 

 

Wie funktioniert KIG?
Die kieferorthopädischen Indikations- gruppen sind in einer Art Tabelle in fünf Behandlungsgrade eingeteilt. Nur bei den Graden 5, 4 und 3 hat der Versicherte einen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse. Kosten für Behandlungen der Grade 1 und 2 werden nicht von der Krankenkasse übernommen, stellen dennoch in der Regel eine medizinische Notwendigkeit zur kieferorthopädischen Behandlung dar. In diesem Fall wird der Kieferorthopäde Sie aufklären, welchen Umfang die Behandlung haben wird und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

 

 

Was ist bei einer Privatbehandlung zu beachten?
Es gibt verschiedene Varianten für die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes. Diese bestehen nicht nur in den verschiedenen Geräten, sondern insbesondere auch im Behandlungsziel! In jedem Fall sollte gewährleistet sein, dass der Biss während der Wachstumsphase korrigiert wird, was in der Regel durch (lose) funktionskieferorthopädische Apparaturen erfolgt. Kosmetische Dinge wie z. B. kleine Lücken, leicht rotierte Zähne oder geringe Engstände könnten ggfs. noch im Erwachsenenalter reguliert werden. Eine Bissregulierung ist jedoch nach abgeschlossenem Wachstum nur noch mittels chirurgischer Lagekorrektur der Kiefer möglich!

Fragen Sie Ihren Kieferorthopäden nach den Unterschieden der durchführbaren Behandlungen und deren Kosten. Vielleicht kommt er Ihnen mit einer Ratenzahlung entgegen, um Ihnen die Durchführung der notwendigen Behandlung Ihres Kindes zu ermöglichen.

 

 

 

 

Braucht mein Kind eine Zahnspange?
Luxus oder medizinische Notwendigkeit - einige Beispiele für die häufigsten Gründe einer Behandlung

 

 

 

Bei meinem Kind sollen gesunde Zähne gezogen werden
- muss das wirklich sein?

Zahnentfernungen sind nur in Ausnahmefällen notwendig!

 

 

 

Bionator-Therapie
Wann kann bzw. soll mein Kind mit einem Bionator behandelt werden?

 

 

 

Frühzeitiger Milchzahnverlust
Zahnverlust durch Unfall oder Karies - was ist zu tun?

 

 

 

Behandlungsabschluss - und nun?
Gezielte Maßnahmen für eine dauer- hafte Stabilisierung des Ergebnisses

 

 

 

Myofunktionelle Therapie
Was hat die Zahnstellung mit dem Sprechen und dem Zusammenspiel der Muskeln im Mund zu tun?

 

 

 

Die Mundvorhofplatte
Hilfsmittel zur Vorbeugung von Zahnstellungs- und Kieferanomalien

 

 

 

Mein Kind lutscht am Daumen
Auswirkungen auf die Entwicklung der Zähne und Kiefer und Möglichkeiten zur Abgewöhnung

 

 

 

Zahnunfall
Was kann man tun?

 

 

 

Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung meines Kindes?

 

 

 

Kieferorthopädie für Kinder
Wann sollte mit der Behandlung meines Kindes begonnen werden?

 

 

 

 

 

© Dr. Jörg Schwarze · Richard-Wagner-Str. 9-11 · 50674 Köln · Tel. 0221-212020                                                 | e-mail