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Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse Kostenübernahme ja oder nein?
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Seit 2002 gelten die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Mit diesen neuen Regeln wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.
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Dies hat für viele Kinder leider zur Folge, dass sie eine kieferorthopädische Behandlung nicht über die Krankenkasse erstattet bekommen.
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Wie funktioniert KIG? Die kieferorthopädischen Indikations- gruppen sind in einer Art Tabelle in fünf Behandlungsgrade eingeteilt. Nur bei den Graden 5, 4 und 3 hat der Versicherte einen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse. Kosten für Behandlungen der Grade 1 und 2 werden nicht von der Krankenkasse übernommen, stellen dennoch in der Regel eine medizinische Notwendigkeit zur kieferorthopädischen Behandlung dar. In diesem Fall wird der Kieferorthopäde Sie aufklären, welchen Umfang die Behandlung haben wird und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
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Was ist bei einer Privatbehandlung zu beachten? Es gibt verschiedene Varianten für die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes. Diese bestehen nicht nur in den verschiedenen Geräten, sondern insbesondere auch im Behandlungsziel! In jedem Fall sollte gewährleistet sein, dass der Biss während der Wachstumsphase korrigiert wird, was in der Regel durch (lose) funktionskieferorthopädische Apparaturen erfolgt. Kosmetische Dinge wie z. B. kleine Lücken, leicht rotierte Zähne oder geringe Engstände könnten ggfs. noch im Erwachsenenalter reguliert werden. Eine Bissregulierung ist jedoch nach abgeschlossenem Wachstum nur noch mittels chirurgischer Lagekorrektur der Kiefer möglich!
Fragen Sie Ihren Kieferorthopäden nach den Unterschieden der durchführbaren Behandlungen und deren Kosten. Vielleicht kommt er Ihnen mit einer Ratenzahlung entgegen, um Ihnen die Durchführung der notwendigen Behandlung Ihres Kindes zu ermöglichen.
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