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Wann findet die Erstvorstellung bzw. der Behandlungsbeginn statt?

 Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte bereits mit dem 3.-5. Lebensjahr erfolgen, da sich schon in diesem Alter große Abweichungen von der Norm erkennen lassen. Zum Beispiel sollten Kreuzbisse bzw. umgekehrte Überbisse prophylaktisch mit einfachen Maßnahmen zur Entwicklungssteuerung behandelt werden. Ihr Zahnarzt wird Sie darauf hinweisen.

Der normale Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt in der Regel vor dem pubertären Wachstumsmaximum (bei Mädchen mit ca. 10 Jahren, bei Jungen mit ca. 12 Jahren). Meistens ist dieser Zeitpunkt erreicht, wenn mittlerer und seitlicher Schneidezahn im Oberkiefer durchgebrochen sind.

Bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen kann allerdings ein früherer Behandlungsbeginn sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere bei Kindern mit extremem Platzmangel, wo das Risiko einer eventuell späteren Entfernung bleibender Zähne besteht. Mit einer sogenannten Früh- bzw. Interzeptivbehandlung kann man das Kieferwachstum unterstützen, um Platz für alle bleibenden Zähne zu schaffen.

Gibt es auch Fälle, in denen man den Kieferorthopäden früher konsultieren sollte?

Ja, in manchen Fällen ist eine sogenannte kieferorthopädische Frühbehandlung im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss notwendig. Es handelt sich hierbei um eine kurzzeitige Behandlung (ca. 1 ½ bis 2 Jahre), um eine weitere Verstärkung der Fehlstellung zu verhindern. Notwendig wird diese bei Kreuzbissen, dem progenen Formenkreis (Unterkiefer scheint im Vergleich zum Oberkiefer zu weit vorne) oder bei vergrößerten Frontzahnstufen (= Abstand zwischen Ober- und Unterkieferfrontzähnen). Letzteres ist beispielsweise behandlungsnotwendig, um die stark vorstehenden Oberkieferfrontzähne vor einem Zahnunfall zu schützen. Durch eine Frühbehandlung kann man auch einer späteren Extraktion von bleibenden Zähnen aufgrund von Platzmangel vorbeugen.

Mein Kind nuckelt am Daumen oder Schnuller. Was kann ich zur Abgewöhnung unternehmen?

 Diese Angewohnheit (auch Habit genannt) kann spielerisch mit Hilfe des kleinen Patienten selbst und durch Unterstützung vom Kieferorthopäden erfolgreich abgewöhnt werden. Die Abgewöhnung erfolgt in vielen Fällen erfolgreich mittels eines sogenannten Lutschkalenders. Es gibt auch verschiedene, kleine Apparaturen, wie die Mundvorhofplatte, die ein Abgewöhnen erleichtern und es zulassen, dass Zähne und Kiefer regelrecht weiter wachsen können. 

 

Mein Kind hat einen Sprachfehler / Mein Kind lispelt. Kann mir der Kieferorthopäde helfen?

 Ein Sprachfehler steht meist im Zusammenhang mit einer Zungenfehllage und -funktion. Der Kieferorthopäde kann die Zungenlage genau beurteilen und eine Fehllage diagnostizieren und eine logopädische Therapie einleiten.

Mein Kind hat durch einen Unfall einen Milchzahn verloren. Muß ich nun etwas beachten?

Dieser Schritt zählt ebenfalls zur kieferorthopädischen Prophylaxe. Ein vorzeitiger Milchzahnverlust ist in manchen Fällen problematisch. Milchzähne gelten als Platzhalter für die folgenden bleibenden Zähne. Bei Verlust geht oftmals wertvoller Platz für die bleibenden Zähne verloren, wenn die Nachbarzähne durch Wandern die Lücke verkleinern. Man kann durch einen kieferorthopädischen Platzhalter (Zahnspange) den Platz offen halten und entgeht somit dem beschriebenen Problem. Eine frühzeitige Vorstellung beim Kieferorthopäden ist in diesem Falle ratsam.

 Welche Zahnspangen gibt es für das Alter?

Ab einem Alter von 5-6 Jahren werden in der Regel herausnehmbare Zahnspangenn verwendet. Je nach Zahn- und Kieferfehlstellung entscheidet der Kieferorthopäde, welches Behandlungsgerät für den Patienten am geeignetsten ist. Diese Zahnspangen sollten mindestens 14Stunden täglich getragen werden, können individuell gestaltet und aktiviert werden. Es gibt Zahnspangen für je Ober- und Unterkiefer oder eine Zahnspange für beide Kiefer zusammen (sog. Bionator). 

Invisalign

Die (fast) unsichtbare Zahnspange für Jugendliche und Erwachsene

Invisalign für Teenager

Invisalign für Erwachsene