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Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?

Private Krankenversicherungen übernehmen die Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen im Rahmen des Versicherungstarifes bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit. Zur Überprüfung der Kostenübernahme benötigt das Versicherungsunternehmen einen kieferorthopädischen Behandlungsplan, welcher neben der ausführlichen Therapieplanung auch eine Kostenaufstellung über die geplanten Leistungen und Material- und Laborkosten enthält. Zur Erstellung dieses Behandlungsplanes benötigt der Kieferorthopäde im Vorfeld aussagekräftige diagnostische Unterlagen: Abdrücke von Ober- und Unterkiefer zur Herstellung von Gipsmodellen, ein bis zwei Röntgenbilder (eine Übersichtsaufnahme der Zähne, sog. OPG, und eine Fernröntgenseitenaufnahme, welche den Schädel von der Seite darstellt) und Fotos von Gesicht und ggf. auch Zähnen.

Kinder und Jugendliche

Eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ist in der Regel dem Tarif entsprechend gewährleistet. In seltenen Fällen fordert die Versicherung die diagnostischen Unterlagen zur Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit an und legt sie einem externen Zahnarzt oder Kieferorthopäden zur Begutachtung vor. Manchmal führt dies zu Einschränkungen in der Erstattung oder sogar einer Ablehnung der geplanten Therapie. Dies ist allerdings oftmals auf gewünschte Einsparmaßnahmen seitens der Versicherungen zurückzuführen. In diesem Fall wird der behandelnde Kieferorthopäde sicher gerne argumentativ zur Seite stehen, um sowohl die Abrechnungspositionen als auch die therapeutischen Einwände zu entkräften.

Erwachsene

Sofern man einen Versicherungstarif abgeschlossen hat, der kieferorthopädische Leistungen mit einschließt, werden bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit die Kosten dem Tarif entsprechend erstattet. Erfahrungsgemäß fordern Krankenversicherungen bei ungefähr 90% aller erwachsenen Patienten nach Einreichung des Behandlungsplanes die diagnostischen Unterlagen an, um die medizinische Notwendigkeit und den Umfang der geplanten Behandlung von einem externen Berater (Zahnarzt oder Kieferorthopäde) überprüfen zu lassen. Nicht selten führt dies zu Einschränkungen in der Erstattung oder sogar einer Ablehnung der geplanten Therapie. Dies ist allerdings oftmals auf gewünschte Einsparmaßnahmen seitens der Versicherungen zurückzuführen. In diesem Fall wird der behandelnde Kieferorthopäde sicher gerne argumentativ zur Seite stehen, um sowohl die Abrechnungspositionen als auch die therapeutischen Einwände zu entkräften. Wenn auch dies nicht helfen sollte, ist man unter Umständen gezwungen, einen Fachanwalt für Medizinrecht einzuschalten. Bedauerlicherweise ist das Thema "Falschgutachten" seitens der für Krankenversicherungen tätigen Beratungsärzte heute keine Seltenheit mehr, wodurch sich dieser rechtliche Schritt in manchen Fällen nicht vermeiden lässt.

Invisalign

Die (fast) unsichtbare Zahnspange für Jugendliche und Erwachsene

Invisalign für Teenager

Invisalign für Erwachsene